Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei eigenständige Fachgebiete, das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht.
Das Bankrecht umfasst die gesamte Geschäftsverbindung zwischen einer Bank und dem Kunden.
Im Vordergrund stehen Streitigkeiten, die sich aus der Kontoverbindung ergeben. Die Bank wickelt regelmäßig den Zahlungsverkehr für ihren Kunden über das Girokonto oder aufgrund von Überweisungen, Schecks, Wechseln oder Lastschriften – durch Abbuchung oder Bankeinzug – sowie Kreditkarte und ec-Karte ab. Online-Banking und Zahlungsverfahren wie PayPal kommen hinzu. Bei Kartenverlust, Skimming (heimliches Auslesen von Karten am Geldautomat und im Kartenlesegerät) und Phishing (Betrug mittels falscher E-Mail, Website oder SMS) ist immer häufiger zu klären, ob die Bank oder der Kunde hierfür aufzukommen hat. Darlehen, Kredite, Bürgschaften, sind ebenso typische Bankgeschäfte. Es stellt sich oftmals die Frage nach den Informationspflichten der Bank, der Wirksamkeit der Verträge, Rückzahlungs- und Kündigungsmöglichkeiten, sowie Sicherheiten. Für bestimmte Kredite wie Verbraucherkredit oder Kredite zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien gelten besondere Regeln. Ein Streitpunkt ist insbesondere in den letzten Jahren vermehrt die Frage, ob die erteilte Widerrufsbelehrung wirksam ist oder aber noch nach Jahren die Möglichkeit besteht, sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von dem Vertrag zu lösen. Auch die Frage, ob und welche Gebühren (z.B. Bearbeitungsgebühren) eine Bank verlangen kann, führt immer wieder zu Streitigkeiten.
Das Kapitalmarktrecht geht über das klassische Bankrecht hinaus. Dieses Rechtsgebiet ist immer dann einschlägig, wenn ein Anleger vorhandenes oder fremdfinanziertes Kapital zum Zwecke der Geldvermehrung zum Erwerb von Wertpapieren, zur Anlage in offene oder auch geschlossene Immobilienfonds oder andere Beteiligungsformen einsetzt. Die Problematik einer sog. Schrott-Immobilie ist hier immer wieder zu behandeln.
Ob dies bei einer Bank geschieht oder die Bank nur zu einer bestimmten Anlage rät, macht hier keinen Unterschied. Selbst bei Beratung durch einen freien Anlageberater, der z.B. zum Erwerb eines Immobilienfonds rät, ist das Kapitalmarktrecht einschlägig. Ist das Anlagemodell gescheitert und droht der Verlust des eingesetzten Kapitals ist u.a. immer zu prüfen, ob eine anlage- und anlegergerechte Beratung erfolgt ist und ob noch die Möglichkeit besteht, das angelegte Geld oder wenigstens einen Teil vor dem drohenden Verlust zu retten.
RAin Reinhart ist seit 1991 schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowohl auf Banken- als auch Kundenseite tätig.