Bau- und Architektenrecht

Architekten- und Ingenieurrecht

Ein erfolgreiches Bauvorhaben beginnt mit einer guten Planung! Eine solche Planung fällt in den Aufgabenbereich der Architekten und Ingenieure. In diesem Bereich vertreten wir sowohl Architekten als auch Bauherren, insbesondere im Rahmen folgender Fragestellungen:

  • Beratung bei der Gestaltung des Architekten- oder Ingenieurvertrages (Beratung vor Vertragsschluss hilft Konflikte während der Durchführung des Bauvorhabens zu vermeiden)
  • Baubegleitende Rechtsberatung (Beratung und Vertretung während des Bauvorhabens hilft Konflikte zu entschärfen und eine Verzögerung des Bauvorhabens zu verhindern)
  • Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln und sonstigen Schadensersatzansprüchen der Bauherren (Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Ansprüchen hilft, Formfehler zu vermeiden und eine optimale Durchsetzung von Ansprüchen sicherzustellen)
  • Geltendmachung oder Abwehr von Werklohnansprüchen des Architekten/Ingenieurs (Die HOAI und ihre Einhaltung)
  • Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen der Architekten/Ingenieure und von Gewährleistungsansprüchen/Schadensersatzansprüchen der Bauherren (Wie und durch welches Verfahren werden die Ansprüche gerichtlich bestmöglich durchgesetzt oder abgewehrt?)

Bauvertragsrecht und Bauträgerrecht

Ist das Planungsstadium abgeschlossen, beginnt die Phase der Bauausführung auf der Basis des Werkvertragsrechtes nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Wir vertreten sowohl die Bauunternehmer und Handwerker als auch die Bauherren. Unsere Tätigkeitsfelder sind insbesondere:

  • Beratung bei der Gestaltung des Bau-/Werkvertrages oder des Bauträgervertrages nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Schadensersatzansprüchen der Bauherren
  • Geltendmachung oder Abwehr von Werklohnansprüchen des Auftragnehmers

Für Fragen rund um das private Baurecht ist RA Reinhart Ihr Ansprechpartner und berät und vertritt Sie hierzu umfassend.