Familienrecht

Ehen werden geschlossen und laut Statistik in 40 % der Fälle wieder geschieden. Hier kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung der Ehepartner und der Ehescheidung ergeben. Das weite Feld des Familienrechts umfasst z.B.

  • Trennung, Scheidung, sog. online-Scheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Hausrat, Ehewohnung
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Zugewinnausgleich, Vermögenauseinandersetzung
  • Vaterschaftsangelegenheiten
  • Gewaltschutz
  • eingetragene Lebenspartnerschaft

Streitigkeiten, insbesondere eine langwierige und teure Auseinandersetzung vor Gericht, könnten bei der Ehescheidung oftmals vermieden werden, sofern bei Eheschließung ein Ehevertrag abgeschlossen worden oder im Vorfeld der Ehescheidung eine Regelung der wesentlichen Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgt wäre. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.

RAin Reinhart berät, unterstützt und vertritt Sie in diesem gesamten Komplex gerne.