Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ein Anwalt, der sich mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschäftigt, muss nicht nur das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht kennen, sondern daneben auch mit dem Maklerrecht und Nachbarrecht, sowie den Besonderheiten des miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens und Vollstreckungsrechts vertraut sein. Vor Beginn eines Mietverhältnisses, im laufenden Mietverhältnis, sowie bei dessen Beendigung sind regelmäßig eine Vielzahl von Themen abzuhandeln, wie insbesondere

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Abschluss und Beendigung eines Mietvertrages
  • Kündigung, fristlose Kündigung
  • Räumung
  • Räumungsschutz
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Schadensersatzansprüche
  • Mängelbeseitigung
  • Schönheitsreparaturen
  • Kaution, Mietsicherheit
  • Betriebskosten
  • Vermieterpfandrecht
  • Gewerberaummiete
  • Hausgeld
  • Verwalter

RA Reinhart berät, unterstützt und vertritt Sie in diesem Themenkomplex umfassend.