Ein Anwalt, der sich mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschäftigt, muss nicht nur das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht kennen, sondern daneben auch mit dem Maklerrecht und Nachbarrecht, sowie den Besonderheiten des miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens und Vollstreckungsrechts vertraut sein. Vor Beginn eines Mietverhältnisses, im laufenden Mietverhältnis, sowie bei dessen Beendigung sind regelmäßig eine Vielzahl von Themen abzuhandeln, wie insbesondere
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Abschluss und Beendigung eines Mietvertrages
- Kündigung, fristlose Kündigung
- Räumung
- Räumungsschutz
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Schadensersatzansprüche
- Mängelbeseitigung
- Schönheitsreparaturen
- Kaution, Mietsicherheit
- Betriebskosten
- Vermieterpfandrecht
- Gewerberaummiete
- Hausgeld
- Verwalter
RA Reinhart berät, unterstützt und vertritt Sie in diesem Themenkomplex umfassend.