Im Sozialrecht geht es regelmäßig um Notsituationen. Unfälle und Krankheiten haben oftmals erhebliche finanzielle und berufliche Auswirkungen auf den Betroffenen. Nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit Kranken- und Rentenversicherungen, Behörden und schließlich auch dem Arbeitgeber sind vorprogrammiert.
Das Sozialrecht in seiner heutigen Ausprägung unterscheidet drei große Bereiche:
- Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft)
- Sozialversorgung (Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)
- Sozialhilfe
RAin Reinhart ist seit 2001 in der Mitgliederberatung der DCCV e.V. ehrenamtlich tätig als Mitglied des Arbeitskreises Sozialrecht, hält verschiedentlich Vorträge auf Arzt-Patienten-Seminaren, und bearbeitet aus den Bereichen des Sozialrechts schwerpunktmäßig die Themen
- Rente
- Schwerbehinderung