Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist an der Tagesordnung. Sie sind gut beraten, sich in einem Schadenfall anwaltlich vertreten zu lassen. Allein der Anwalt und nicht etwa die Werkstatt oder gar die Versicherung ist der Interessenvertreter des Geschädigten. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung die Kosten des Anwalts übernehmen. Die Taktik der Versicherer geht häufig dahin, den Geschädigten trotz oft völlig klarer Sach- und Rechtslage mit Verwaltungsaufwand treibender und unnötiger Korrespondenz um einzelne Kostenpositionen so lange zu strapazieren, bis er entnervt aufgibt. Und daneben läuft dann ggf. auch noch ein Bußgeld- oder gar Strafverfahren. Nach einem Schaden und bevor Sie im Falle eines Vorwurfs einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit Angaben gegenüber der Polizei machen, sollten Sie zum Anwalt kommen, damit sich dieser für Sie um Themen kümmert wie

  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfallschaden
  • Bußgeldverfahren
  • Strafverfahren
  • Verkehrsunfallflucht
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Verletzung des Vorfahrtsrechts
  • Führerschein Fahrverbot

Unter den Begriff Verkehrsrecht fallen natürlich auch sämtliche Fragen rund um den Kauf und Verkauf und die Reparatur eines Fahrzeugs.

RA Reinhart ist für Sie auf dem Gebiet des Verkehrsrechts Ihr Ansprechpartner und berät und vertritt Sie hierzu umfassend.